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Product Governance der Versicherer

Stefan Perner

Seit 1. 10. 2018 sind Versicherer infolge der IDD-Umsetzung verpflichtet, ein (aufsichtsrechtlich kontrolliertes) Produktgenehmigungsverfahren zu etablieren, bevor sie Versicherungsprodukte auf den Markt bringen (§ 129 VAG). In der Literatur wurden Befürchtungen laut, dass dies der Wiedereinführung einer aufsichtsrechtlichen Produktgenehmigungspflicht gleichkomme und unnötigen bürokratischen Aufwand verursache. Der Beitrag gelangt zu einem anderen Ergebnis: Das Verfahren ist vielmehr ein sachgerechter Grobfilter zum Zweck des Kundenschutzes.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/2

19.01.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Stefan Perner

Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ist Professor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

Ausgewählte Publikationen:
D&O-Versicherung – Struktur und Inhalt, ZFR 2018/185 (gemeinsam mit Hafner); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag – Durchgriff auf den Kreditvertrag? ÖBA 2018, 15; Lehrbuch Bürgerliches Recht, 5. Auflage (2016, gemeinsam mit Spitzer und Kodek); Die Haftung des Versicherers für den Pseudomakler, ZFR 2015/57; Versicherungsmakler und das FAGG, RdW 2015/148.