Thema

Produkthaftung statt Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht

RA Univ.-Prof. Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian Huber

Überlegungen aus Anlass von 9 Ob 14/22g = Zak 2022/354, 196

Ein spektakulärer Fall - Legionellen-Infektion nach Benutzung des Whirlpools des Gastgebers einer Gartenparty - führte zu einer das Klagebegehren des Sozialversicherungsträgers abweisenden Entscheidung des OGH, weil kein sorgfaltswidriges Verhalten des Gastgebers betreffend die Wartung des Whirlpools festzustellen war. Der Fall führt zu weiteren Überlegungen in Richtung Produkthaftung.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/721

12.12.2022
Heft 20/2022
Autor/in
Christian Huber

RA Univ.-Prof. Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian Huber war bis 28. 2. 2021 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und ist seit März 2021 als Rechtsanwalt in Berlin und Mondsee tätig. Er ist Mitglied der Schriftleitung von ZVR (A), NZV (D) und HAVE (CH).