Als Ergebnis des Revisionsprozesses nach Art 31 Prospekt-RL ist am 11. 12. 2010 eine Änderungsrichtlinie im ABl der Europäischen Union veröffentlicht worden: Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zu Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ABl L 327/1.
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