Die jüngsten regulatorischen Initiativen, allen voran die Retail Investment Strategy, verorten Lücken im Wohlverhaltensrecht. Diese Mängel wären zumindest teilweise dafür verantwortlich, dass sich Endkunden nicht stärker an den Kapitalmarkt trauten und demgegenüber nachteilige Investitionsentscheidungen treffen. Man müsse daher - so die Prämisse der Regulatoren - den Schutz für den Kunden weiter erhöhen. Wer dieser "Kunde" nun konkret ist, ist im Finanzmarktrecht aber nicht immer völlig klar.1
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Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.