Eine Besprechung der E OGH 7 Ob 99/22t1
Der 7. Senat bestätigt in dieser E die seit und mit 3 Ob 249/18s SZ 2019/42 etablierte Rechtsansicht, wonach im Ausland - wirksam - begründetes publizitätsloses Sicherungseigentum bei Verbringung der Sache nach Ö aufrechtbleibt. Er hält außerdem fest: Allein das Vertrauen auf die bis 2019 herrschende Rsp vermag guten Glauben iSd § 368 ABGB nicht zu begründen.
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Mag. Dr. Ludwig Schmid ist Jurist in der Abteilung Recht & Unternehmensentwicklung in der HYPO OÖ. Zuvor war er an der Johannes Kepler Universität Linz am Institut für Zivilrecht Universitätsassistent bei o. Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LL.M. und Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler und beforschte in dieser Funktion insb den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Sachen- sowie das Bereicherungsrecht.
(Wichtige) Publikationen:
Redlichkeit im Bereicherungsrecht (2016); Erkennbarer und erkannter Erklärungsirrtum, JBl 2016, 635; Der eigentumsrechtliche Beseitigungsanspruch im Spannungsverhältnis zum Schadenersatzrecht, JBl 2017, 69