Zur einstweiligen Verfügung des LGZ Graz vom 28. 3. 2007, 28 Cg 23/07m
Von Verbandsorganen wegen Sachverhalten, die vor Konkurseröffnung liegen, verhängte Punkteabzüge sind im Konkursverfahren nach § 14 KO in Geldforderungen umzuwandeln und im Konkurs anzumelden. Die Anrufung der Gerichte gegen Vereinsbeschlüsse ist bei Gefahr im Verzug schon vor Erschöpfung des vereinsinternen Instanzenzuges zur Anspruchssicherung zulässig.
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