Thema

Quid novi? - Das ErbRÄG 2015 aus Sicht des Ehegatten und eingetragenen Partners

Dr. Claudia Reith

Nach einer eineinhalbjährigen Legisvakanz traten am 1. 1. 2017 die modifizierten erbrechtlichen Bestimmungen in Kraft. Diese brachten für den Ehegatten und den eingetragenen Partner zahlreiche Neuerungen mit sich, die es insb bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen fortan zu berücksichtigen gilt.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/328

13.06.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Claudia Reith
Dr. Claudia Reith arbeitet als Juristin beim Land Salzburg und war zuvor Senior Scientist am Fachbereich Privatrecht an der Juridischen Fakultät in Salzburg.