Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umrüstung bestehender Heizungen auf Wärmepumpe und Solaranlage in Wohnungseigentumshäusern. Bei individuellen Umrüstungen handelt es sich nach Ansicht der Autorin um genehmigungspflichtige Änderungen unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG. Eine Privilegierung bei der Genehmigung sehe § 16 Abs 5 WEG für Solaranlagen nur bei Reihenhäusern und Einzelgebäuden vor. Die Umrüstung der zentralen Heizungsanlage des Hauses sei eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme iSd § 29 WEG.
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