Nicht zuletzt unter dem Eindruck der in jüngster Zeit wieder stärker gewordenen Kritik an den Ratingagenturen (Stichwort: Staatsanleihen) sind die Arbeiten CESRs in diesem Bereich von besonderem Interesse.
CESR hat bis zum 7. 6. bzw 7. 9. 2010 zum einen in Ausführung von Art 21 Abs 3 lit a der EU-Verordnung über Ratingagenturen ("VO")1 Leitlinien zu den Verfahren und Maßnahmen, mit denen die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften der VO durchsetzen müssen, zu erlassen, und zum anderen Leitlinien zu den gemeinsamen Standards, anhand derer geprüft wird, ob die Ratingmethoden den Anforderungen nach Art 8 Abs 3 der VO genügen. Am 17. 5. 2010 hat nun CESR zwei Konsultationspapiere2 mit den Vorschlägen zu diesen Leitlinien zur einmonatigen Konsultation veröffentlicht.
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