Am 12. 11. 2008 hat die Europäische Kommission (EK), wie vom EU-Kommissar für den Binnenmarkt diesen Juli angekündigt,1 einen Vorschlag für eine Verordnung über Ratingagenturen (VO) vorgelegt.2 Wie in der Begründung der EK angeführt, soll damit auf die Rolle der Ratingagenturen in der derzeitigen Finanzmarktkrise reagiert werden (insb hinsichtlich der Ratings für die Subprime-Produkte). Die Ratingagenturen sind seit 2006 unter besonderer Beobachtung der EK und werden von CESR auf die Einhaltung des Ratingagenturen-Kodexes der Internationalen Organisation der Wertpapierbehörden (IOSCO) hin kontrolliert. Allerdings habe sich nach Ansicht der EK gezeigt, dass diese Form der Selbstregulierung der Ratingagenturen nicht ausreichend und folglich eine Legislativmaßnahme erforderlich sei. Der Verordnungsvorschlag verfolgt vier Hauptzielrichtungen:
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