In einer Rede vom 4. 7. 2008 zu den Reformplänen der Aufsicht und Regulierung im Finanzdienstleistungsbereich auf EU-Ebene, gab der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Charly McCreevy, lt Redetext bekannt, dass die Kommission im Oktober dieses Jahres einen Legislativvorschlag zur verstärkten Aufsicht über Ratingagenturen in der EU unterbreiten wird1. Die Eckpunkte der verschärften Aufsicht (bislang werden Ratingagenturen von CESR hinsichtlich der Einhaltung des IOSCO-Codes für Ratingagenturen überwacht, ohne dass CESR die Nichteinhaltung des Codes sanktionieren könnte) bestehen darin, dass die europäischen Aufsichtsbehörden (offenbar einheitlich durch CESR) Aufsichtsrechte über Ratingagenturen erhalten und diese sich einer Registrierung unterziehen müssen. Weiters sollen die Vorschläge die Corporate Governance und internen Strukturen der Ratingagenturen behandeln und den Wettbewerb in diesem oligopolistisch strukturierten Markt zu fördern (insb durch die Etablierung neuer Agenturen2). Diese Entwicklung kommt nicht ganz überraschend, da die Kritik an den Ratingagenturen im Zuge der jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten deutlich zugenommen hatte und auch auf EU-Ebene entsprechende vorbereitende Maßnahmen getroffen worden waren (etwa durch die Erteilung eines Mandats an die sog Expertengruppe Europäische Wertpapiermärkte - ESME, die Kommission hinsichtlich der Rolle von Ratingagenturen zu beraten3, und die jüngst erfolgte Veröffentlichung des zweiten CESR-Berichts zur Einhaltung des IOSCO Codes4). In seinen Schlussfolgerungen vom 8. 7. 2008 hat der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) dieser Kommissionsinitiative seine Unterstützung zugesagt5.
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