Abhandlungen

Rauchen und Vereine: Über Verbote, Ausnahmen und Verantwortlichkeiten

Florian Schwetz

Mittlerweile ist das absolute Rauchverbot in der Gastronomie klar geregelt und etabliert. Anders verhält es sich in Bezug auf Vereine: Unter gewissen Umständen darf hier weiterhin geraucht werden. Dies ergibt sich erst nach eingehender Betrachtung teils unklarer gesetzlicher Formulierungen und der Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Meinungen. Der vorliegende Beitrag schafft Klarheit für Vereine und ihre Verantwortlichen, aber auch für die Verwaltungspraxis.

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Artikel-Nr.
ZfV 2021/35

28.06.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Florian Schwetz

MMag. Dr. Florian Schwetz, LL.M.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten