Mittlerweile ist das absolute Rauchverbot in der Gastronomie klar geregelt und etabliert. Anders verhält es sich in Bezug auf Vereine: Unter gewissen Umständen darf hier weiterhin geraucht werden. Dies ergibt sich erst nach eingehender Betrachtung teils unklarer gesetzlicher Formulierungen und der Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Meinungen. Der vorliegende Beitrag schafft Klarheit für Vereine und ihre Verantwortlichen, aber auch für die Verwaltungspraxis.
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