Eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen OGH 5 Ob 118/24z und 10 Ob 35/24f
Der OGH hat in zwei jüngst ergangenen E zu Kausalitätsfragen iZm der schadenersatzrechtlichen Haftung des Prospektkontrollors Stellung genommen. Beide E stützen sich wesentlich auf den erstinstanzlich festgestellten Umstand, dass die geschädigten Anleger dem Kontrollvermerk des Prospektkontrollors keinerlei für sie anlageentscheidende Bedeutung beimaßen. Schon allein deswegen ist laut OGH unbeachtlich, ob allenfalls eine das Anlegervertrauen im Allgemeinen zerstörende Stimmung beim Publikum entstanden wäre, wenn der entsprechende Kontrollvermerk so nicht gesetzt worden wäre. Insb dieses Themenfeld lässt eine etwas vertieftere Auseinandersetzung mit den beiden E des OGH angezeigt erscheinen.
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