Tagungsberichte

Recht und Sprache

Myriam Becker

Bericht zur 9. Tagung der Österreichischen Assistentinnen und Assistenten des Öffentlichen Rechts

Vom 4. bis 6. Oktober 2018 richtete die Universität Salzburg1 die neunte Tagung der österreichischen Assistentinnen und Assistenten des Öffentlichen Rechts zum Thema "Recht und Sprache" aus. Der Eröffnungsabend ereignete sich im prachtvollen Rittersaal der Alten Residenz in der Salzburger Altstadt und bot eine thematische Einstimmung auf das wissenschaftliche Programm des Folgetages. Kirsten Schmalenbach (Universität Salzburg) lud mit ihrem Festvortrag das Publikum dazu ein, kritisch über den Fragenkomplex der Tagung nachzudenken. Ausgehend von der Feststellung, dass Sprache nicht nur der Artikulation von Denkprozessen diene, sondern durchaus auch als manipulative Methode zur Erlangung (und Erhaltung) von Macht eingesetzt werde, ging die Vortragende auf das Phänomen des so genannten "Framings" im politischen Diskurs näher ein. "Framing" sei der Prozess der Verbindung eines Themas mit bestimmten Deutungsmustern: Inhalte oder Ereignisse würden hierdurch untrennbar mit Emotionen und Gefühlen assoziiert, sodass der Informationsadressat letztlich zu konkreten Handlungen motiviert werden könne. Dies erfolge freilich (meistens), ohne dass sich Letzterer der beabsichtigten Manipulation bewusst sei. Schmalenbach beleuchtete diese manipulative Form des Sprachgebrauchs im politischen Diskurs unter anderem am Beispiel der "Fake-News"-Rhetorik. Diese berge laut Schmalenbach die Gefahr in sich, die Funktion der Medien grundsätzlich in Frage zu stellen. Denn bei jeder Berichterstattung, die den Begriff "Fake-News" verwende, werde beim Adressaten das Gefühl der Enttäuschung hervorgerufen, dass die Medien überhaupt nicht mehr imstande seien, "News" zu bringen. Auf den Punkt gebracht hielt Schmalenbach fest, dass der demokratische Willensbildungsprozess von denjenigen, die "Framing" einsetzen, manipuliert und wesentlich mitbestimmt werde. So sei der Erfolg rechtspopulistischer Parteien größtenteils dem Einsatz dieser Manipulationsmethode zu verdanken. Wenngleich Populismus an sich, verstanden als auf Volksstimmungen gerichtete Themenwahl und Rhetorik zur Erlangung politischer Macht, wertneutral und ideologiefrei sei, so lasse die populistische Sprache bestimmte Muster erkennen. In diesem Zusammenhang erwähnte Schmalenbach die Kreierung einer kategorischen, gar antagonistischen Grenze zwischen dem "Wir" und dem "Anderen" - sei es bei der genutzten Polarität von "Volk" und "Elite" oder bei solcher zwischen "Staatsbürger" und "Fremder" -, was allerdings immer mit einer Depersonifikation der anderen Gruppe einhergehe. Auch eine Komplexitätsreduktion durch eine simple Wortwahl sowie das Fehlen "politischer Korrektheit" seien für die populistische Sprache kennzeichnend. Vor dem skizzierten Hintergrund wendete sich Schmalenbach dem Zusammenhang von Recht und Sprache zu. Sie erinnerte daran, wie sich die Rechtssprache im Nationalsozialismus der Begriffe der politischen Sprache bedient habe. Die Verbindung der politischen Sprache mit der Rechtssprache habe sich insbesondere in der Schöpfung neuer gesetzlicher Begriffe manifestiert, womit das Ziel verfolgt wurde, das Allgemeininteresse zu Lasten der Rechte des Individuums in den Vordergrund zu rücken. Ihren Vortrag schloss Schmalenbach mit einem Appell: Eine "Verwirrung der Rechtsbegriffe" dürfe seitens der Wissenschaft nicht mehr kritiklos bleiben, wolle man die Sprache des Rechts in sicheren Händen belassen.

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Artikel-Nr.
ZfV 2019/5

17.04.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Myriam Becker

Univ.-Ass. M Law Myriam Becker, LL.M.

Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Universität Graz: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstraße 15
8010 Graz