Am 20. 12. 2023 wurde im ABl das umfangreiche Maßnahmenpaket zur Einrichtung des European Single Access Point (ESAP bzw "zentrales europäisches Zugangsportal") kundgemacht. Dieses Konglomerat besteht einerseits aus einer Omnibus-RL und einer Omnibus-VO, mit denen zahlreiche bestehende sekundärrechtliche Vorschriften aus den Bereichen der Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit punktuell geändert bzw erweitert werden, um das Funktionieren des ESAP zu ermöglichen, sowie andererseits aus einer gänzlich neuen VO, die die organisatorischen und formalen Grundlagen für die Einrichtung des ESAP durch die ESMA schafft. Im Einzelnen handelt es sich um folgende drei Rechtsakte:
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