In aller Kürze

Rechtsanwaltsanwärter - Beschränkung der Kernausbildung auf das Inland unionsrechtswidrig

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 30 Abs 1 iVm § 2 Abs 2 RAO setzt die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter voraus, dass die Kernausbildungszeit bei einem Rechtsanwalt im Inland verbracht wird. Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des OGH (19 Ob 3/23i = Zak 2024/42, 23) gelangte der EuGH in der Rs C-807/23, Plavec, zum Schluss, dass es nicht mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV vereinbar ist, einer Person, die bei einer Rechtsanwaltskanzlei im EU-Ausland beschäftigt ist, die Eintragung in die Liste zu verweigern, obwohl ihre Tätigkeit dort unter der Aufsicht eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwalts im Bereich des österreichischen Rechts erfolgt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2025/191

29.04.2025
Heft 7/2025