Judikatur / OGH / Versicherungsrecht

Rechtsfolgen des Rücktritts gem § 165a VersVG aF: Vergütungszinsen verjähren grds innerhalb von drei Jahren I

Bearbeiter: Ulrich E. Palma

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/205

25.09.2020
Heft 9/2020