Abhandlungen

Rechtsfragen der Ausschreibung hoheitlich zu erteilender Berechtigungen

Christian F. Schneider

Vor allem die Grundfreiheiten des Unionsrechts können es gebieten, dass gewisse hoheitliche Berechtigungen, die bloß beschränkt verfügbar sind, nur auf Grund einer Ausschreibung erteilt werden dürfen. Das Verfahren zur Durchführung solcher Ausschreibungen ist meist nur rudimentär geregelt, zumal das BVergG 2006 in der Regel nicht anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die sich daraus ergebenden Rechtsfragen.

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Artikel-Nr.
ZfV 2014/1043

06.11.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Christian Schneider
Christian Schneider