Administrativrechtlich relevante Judikatur im Jahr 2022
» Verpflichtung eines dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorlegenden Gerichts, der durch den EuGH vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts volle Wirksamkeit zu verschaffen; Urteil eines nach Vorabentscheidung des EuGH letztinstanzlich entscheidenden nationalen Gerichts; angebliche Univereinbarkeit dieses Urteils mit der durch den EuGH vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts; nationale Regelung, der zufolge gegen dieses Urteil kein Wiederaufnahmeantrag eröffnet ist
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