Administrativrechtlich relevante Judikatur im Jahr 2024
» Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die EU; Unterzeichnung im Namen der EU; für die Benennung der zur Unterzeichnung befugten Person zuständiges Organ; Befugnis des Rates der EU zur Festlegung der Politik und zur Gestaltung des auswärtigen Handels der EU; Befugnis der Europäischen Kommission zur Wahrnehmung der Vertretung der EU nach außen; Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts; Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
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