Die Frage, welche Datenschutzregeln der Gesetzgeber bei der parlamentarischen Kontrolltätigkeit zu beachten hat, ist unter Einbeziehung jüngster EuGH-Rechtsprechung zu beantworten. Nach dieser ist in der DSGVO keine Ausnahme für parlamentarische Tätigkeiten vorgesehen. Es stellen sich daher komplexe Rechtsschutzfragen, die unter Beachtung unionsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Determinanten vom Gesetzgeber zu lösen sind.
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