Abhandlungen

Rechtsschutz bei der Durchführung kartellrechtlicher Hausdurchsuchungen

Sebastian M. Kutsche

Die Lücke liegt im Detail

In der Praxis der Bundeswettbewerbsbehörde hat sich die Hausdurchsuchung als bedeutendstes Ermittlungsinstrument zur Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen erwiesen. Auf der anderen Seite ist die Bandbreite der Eingriffe in die Rechte der betroffenen Unternehmen groß. Um Rechtssicherheit in Bezug auf die Durchführungen von Hausdurchsuchungen zu schaffen und die Rechte der betroffenen Unternehmen zu wahren, ist der verfassungsrechtlich gebotene, umfassende Rechtsschutz zu gewähren. Zu einem lückenlosen Rechtsschutz gelangt man nach der aktuellen Rechtslage jedoch nur, wenn die Durchführung der Hausdurchsuchung durch die Bundeswettbewerbsbehörde als selbständige Verwaltungstätigkeit qualifiziert wird.

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Artikel-Nr.
ZfV 2015/6

06.05.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Sebastian Kutsche
Univ.-Ass. Sebastian M. Kutsche LL.M.(WU)
Universitätsassistent/Teaching and Research Associate
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Institute for Austrian and European Public Law

WU
Wirtschaftsuniversität Wien
Vienna University of Economics and Business
Welthandelsplatz 1, Building D3, 1020 Vienna, Austria