Die Lücke liegt im Detail
In der Praxis der Bundeswettbewerbsbehörde hat sich die Hausdurchsuchung als bedeutendstes Ermittlungsinstrument zur Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen erwiesen. Auf der anderen Seite ist die Bandbreite der Eingriffe in die Rechte der betroffenen Unternehmen groß. Um Rechtssicherheit in Bezug auf die Durchführungen von Hausdurchsuchungen zu schaffen und die Rechte der betroffenen Unternehmen zu wahren, ist der verfassungsrechtlich gebotene, umfassende Rechtsschutz zu gewähren. Zu einem lückenlosen Rechtsschutz gelangt man nach der aktuellen Rechtslage jedoch nur, wenn die Durchführung der Hausdurchsuchung durch die Bundeswettbewerbsbehörde als selbständige Verwaltungstätigkeit qualifiziert wird.
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