Mit dem gegenständlichen Band IV. der Veröffentlichungen des Forschungsinstitutes für Rechtsentwicklung der Universität Wien liegt das publizistische Ergebnis einer Fachtagung vor, die sich am 29. 5. 2017 im Dachgeschoß des Wiener Juridicums mit einigen fundamentalen finanzmarktrechtlichen Fragen auseinandersetzte. Ein zentraler Angelpunkt der Fachtagung, der in allen vier Beiträgen zur Sprache kommt, ist das zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch anhängige Verfahren des VfGH zur Prüfung der Verfassungskonformität des § 99d BWG, welches das Gericht schlussendlich mit Erk vom 13. 12. 2017, G 408/2016 ua ZFR 2018/5, 25 f, mit einer überraschenden Abkehr von seiner früheren Rsp abschloss, indem es die Verfassungsmäßigkeit der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit selbst für extrem hohe Strafdrohungen bestätigte. Mit dieser Bestimmung setzt sich Wolfgang Wessely in seinem Beitrag "Bestrafung von Kreditinstituten verfassungsrechtlich zulässig? - Anmerkungen zu § 99d BWG" eingehend auseinander, wobei er zum Schluss kommt, dass der österr Gesetzgeber die CRR teils überschießend, teils inkorrekt umgesetzt habe - eine Conclusio, an der auch das Erkenntnis des VfGH freilich nichts geändert hat.
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