Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017) bringt ua eine Reform des Abschöpfungsverfahrens. Der Beitrag stellt die Neuregelung vor und erörtert deren praktische Konsequenzen.
Das geplante, derzeit in Begutachtung befindliche IRÄG 2017 sieht eine Reihe von Änderungen vor. Einerseits geht es um eher technische Punkte wie die Anpassung an die EuInsVO und verschiedene andere Regelungen im internationalen Insolvenzrecht, andererseits um eine Reform des Privatkonkurses. Damit setzt der Entwurf das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 um, das unter Punkt 1.22 "Modernes Insolvenzrecht - Kultur des Scheiterns" eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens und den Entfall der Mindestquote vorsieht. Zur Begründung verweist das Arbeitsprogramm auf Schwierigkeiten, die vor allem ehemalige Selbstständige bei der Aufbringung der Mindestquote von 10 % haben. Durch die Neuregelung solle verhindert werden, dass Schuldner ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden.
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