Thema

Regelbedarfssätze 2023

Die Regel- oder Durchschnittsbedarfssätze, die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen den durchschnittlichen Bedarf von Kindern neben der Betreuung, dh den Geldunterhaltsbedarf, angeben.1

Bis 2022 beruhten die Sätze auf einer Statistik über Haushaltsausgaben für Kinder, die das damalige Statistische Zentralamt im Jahr 1970 veröffentlicht hatte. Dass diese Werte für die heutigen Lebensumstände noch über ausreichende Aussagekraft verfügen, wurde trotz der regelmäßigen Aufwertung zu Recht bezweifelt. Die neue Kinderkostenanalyse, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ende 2021 veröffentlicht hat,2 war Anlass zur Überarbeitung der Sätze ab 2022.3 Insb wurden die Regelbedarfssätze für die Altersgruppen bis drei Jahre und ab 15 Jahren aufgrund der Ergebnisse der Studie deutlich angehoben. Die Sätze werden vom LGZ Wien nun jeweils für ein Kalenderjahr an den Verbraucherpreisindex angepasst und veröffentlicht.4

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Artikel-Nr.
Zak 2023/7

16.01.2023
Heft 1/2023