Aktuelles / Unternehmensrecht

Regierungsvorlage des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2007, mit dem ua das Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Verschmelzungsgesetz - EU-VerschG) erlassen wird (171 BlgNR 23. GP)

bearbeitet von RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M. / DLA Piper Weiss-Tessbach / Dr. Florian Linder

Das GesRÄG 2007 soll die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten umsetzen. Ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-VerschG) soll erlassen und ua das AktG und das UmwG geändert werden. Der Entwurf regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von AG und GmbH, ordnet iSd durch die Richtlinie vorgegebenen Gleichbehandlung für die grenzüberschreitende Verschmelzung möglichst weitgehend die Geltung der für die nationale Verschmelzung maßgeblichen Bestimmungen an und orientiert sich hinsichtlich der Kontrolle der verschiedenen Verfahrensabschnitte der grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie hinsichtlich des Minderheiten- und Gläubigerschutzes an den Lösungen, die für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft durch Verschmelzung im SE-Gesetz gefunden wurden. Dabei geht der Entwurf über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinaus, indem er die grenzüberschreitende Verschmelzung einer österreichischen GmbH oder AG mit allen Kapitalgesellschaften im Sinn der Richtlinie zulässt. Er beschränkt die grenzüberschreitende Verschmelzung österreichischer Gesellschaften also nicht auf eine Verschmelzung mit einem ausländischen Partner,

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/82

21.09.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Florian Linder

RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.

Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167; Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N. Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).

Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.