Das GesRÄG 2007 soll die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten umsetzen. Ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-VerschG) soll erlassen und ua das AktG und das UmwG geändert werden. Der Entwurf regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von AG und GmbH, ordnet iSd durch die Richtlinie vorgegebenen Gleichbehandlung für die grenzüberschreitende Verschmelzung möglichst weitgehend die Geltung der für die nationale Verschmelzung maßgeblichen Bestimmungen an und orientiert sich hinsichtlich der Kontrolle der verschiedenen Verfahrensabschnitte der grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie hinsichtlich des Minderheiten- und Gläubigerschutzes an den Lösungen, die für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft durch Verschmelzung im SE-Gesetz gefunden wurden. Dabei geht der Entwurf über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinaus, indem er die grenzüberschreitende Verschmelzung einer österreichischen GmbH oder AG mit allen Kapitalgesellschaften im Sinn der Richtlinie zulässt. Er beschränkt die grenzüberschreitende Verschmelzung österreichischer Gesellschaften also nicht auf eine Verschmelzung mit einem ausländischen Partner,
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