Die umfangreiche Regierungsvorlage zum 2. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG),1 die kürzlich dem Nationalrat vorgelegt wurde, beinhaltet auch ein paar Änderungen des AktG und des UGB.
Ziel dieser Änderungen soll laut den Erläuternden Bemerkungen einerseits die Stärkung der Transparenz von Vergütungen für Vorstandsmitglieder, andererseits die Förderung der Diversität in Aufsichtsräten sein. Zu einem großen Teil sind die in der Regierungsvorlage enthaltenen Neuerungen schon jetzt im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)2 enthalten und bilden somit bereits einen Bestandteil selbst auferlegter Vorschriften vieler (börsenotierter) Aktiengesellschaften. Nun sollen diese auch gesetzlich verankert werden.
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