Aktuelles / Bankenaufsichtsrecht

Regierungsvorlage zur Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie

bearbeitet von Univ.-Ass. Dr. Alfred Schramm / Mag. Bernd Egger

Die Ziele der von der Bundesregierung zu 286 BlgNR 23. GP vorgelegten Novelle zum BWG, BörseG, VAG, WAG und PKG sind eine weiter verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zudem die „Flexibilisierung“ der Pflichten der Kredit-, Finanz- und Versicherungsunternehmen bei der Legitimierung und Identifizierung ihrer Kunden, in Abhängigkeit von der Höhe des Risikos zur Begehung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, sowie die Verbesserung des Meldewesens an die zentrale Stelle zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Novelle dient der Umsetzung der RL 2005/60/EG (3. GeldwäscheRL) und 2006/70/EG (UmsetzungsRL) sowie der VO (EG) 1781/2006 (GeldtransferVO), die bis 31. 12. 2007 mitgliedstaatlich zu implementieren sind. In der Folge wird hier nur der das BWG betreffende Teil der RV besprochen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/118

14.12.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Alfred Schramm

Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.

Publikationen:

Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);

N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;

Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;

Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.