Um die Wertpapierabwicklung in Europa sicherer und effizienter zu machen, hat die Kommission am 7. 3. 2012 einen Regulierungsrahmen für Einrichtungen vorgeschlagen, die
für die zentrale Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren zuständig sind (KOM 2012/73). Die Einführung von EU-Standards soll der Überwachung und der Regulierung der Finanzmärkte, aber auch der Sicherstellung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen der nationalen Zentralverwahrer dienen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.