Aktuelles / Unionsrecht

Regulierung von "Dark Pools"

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

In einer Entschließung von November 20101 fordert das Europäische Parlament mehr Transparenz für bisher nicht regulierte Finanzgeschäfte. Konkret sollen Informationspflichten für sog "Dark Pools" (bzw "Broker Crossing Networks") eingeführt werden. Hintergrund ist, dass mehrere europäische Finanzinstitute auf meist außerbörslichen Handelsplattformen Geschäfte über größere Wertpapierpakete abschließen, wobei Anbieter und Käufer anonym bleiben ("Geschäfte im Dunkeln"). Die angesprochene Entschließung deckt sich mit einer jüngsten Initiative der Kommission, die am 8. 12. 2010 eine Konsultation zur Finanzmarktregulierung einleitete. Dabei soll die MiFID analysiert und 2011 erforderlichenfalls angepasst werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/12

08.02.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.