Zugleich eine Besprechung von 4 Ob 199/22a = Zak 2023/127, 79
Aufgrund der Beeinträchtigungen des Gerichtsalltags durch den ersten COVID-19-Lockdown im Frühjahr 2020 hat der Gesetzgeber auch Regelungen im Hinblick auf zivil(verfahrens)rechtliche Fristen erlassen.1 In der aktuellen E 4 Ob 199/22a beschäftigt sich der OGH mit der Frage der Reichweite der Fristenhemmung gem § 2 1. COVID-19-JuBG und trifft dabei richtungsweisende Aussagen.
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