Thema

Reichweite der Fristenhemmung gemäß § 2 1. COVID-19-JuBG

Dr. Clemens Jenny / Dr. Rahim Rastegar

Zugleich eine Besprechung von 4 Ob 199/22a = Zak 2023/127, 79

Aufgrund der Beeinträchtigungen des Gerichtsalltags durch den ersten COVID-19-Lockdown im Frühjahr 2020 hat der Gesetzgeber auch Regelungen im Hinblick auf zivil(verfahrens)rechtliche Fristen erlassen.1 In der aktuellen E 4 Ob 199/22a beschäftigt sich der OGH mit der Frage der Reichweite der Fristenhemmung gem § 2 1. COVID-19-JuBG und trifft dabei richtungsweisende Aussagen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/176

18.04.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Clemens Jenny

Dr. Clemens Jenny ist Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes. Zuvor war er Rechtsanwalt in Wien und Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Er publiziert regelmäßig zu zivil-, zivilverfahrens-, exekutions- und insolvenzrechtlichen Themen.

Rahim Rastegar
Dr. Rahim Rastegar, LL.M. (Harvard) ist Rechtsanwalt in Wien und Gründer von RASTEGAR LAW. Er ist spezialisiert auf Gesellschafts- und Zivilverfahrensrecht und publiziert regelmäßig in diesen Gebieten.