Thema

Reichweite des Regresses mehrerer Sozialversicherungsträger

RA Univ.-Prof. iR Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian Huber

Schadenersatzrechtliche Überlegungen aus Anlass von 2 Ob 230/22w

Erbringen bei Einstandspflicht einer Haftpflichtversicherung mehrere SV-Träger Rentenleistungen an eine schwer verletzte Person, die in Summe mehr ausmachen als deren Erwerbseinkommen, hat es der OGH in 2 Ob 230/22w für vertretbar erachtet, dass der Regress eines SV-Trägers auch die fiktive Einkommensteuer umfasst. Dieses Judikat ist mit den Prinzipien des Schadenersatzrechts unvereinbar.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/109

10.03.2025
Heft 4/2025
Autor/in
Christian Huber

RA Univ.-Prof. iR Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian Huber war bis 28. 2. 2021 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und ist seit März 2021 als Rechtsanwalt in Berlin und Mondsee tätig. Er ist Mitglied der Schriftleitung von NZV (D) und HAVE (CH).