Thema

Religionsfreiheit schränkt Schadensminderungspflicht nicht ein

Dr. Andreas Gerhartl

Zugleich eine Zusammenfassung der Rsp zum Trauerschmerzengeld

Dass ein Schädiger die ihn treffende Schadenersatzpflicht nicht durch Berufung auf das (die Religionsfreiheit inkludierende) Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit abwenden kann, ist unstrittig (zB kann die Zerstörung fremden Eigentums nicht damit gerechtfertigt werden, dass dieses für die Ausübung religiöser Riten benötigt wurde). Hingegen wird die Frage, ob dem Einwand, medizinisch indizierten Eingriffen zur Schadensminderung stünden religiöse Gründe entgegen, Relevanz zukommt, in der Lit durchaus kontroversiell diskutiert. Im folgenden Beitrag wird die Linie des OGH zu dieser Frage skizziert (siehe 2 Ob 219/10k = Zak 2011/526, 278). Dabei wird dem Anspruch der Angehörigen auf Trauerschmerzengeld (wenn die Schadensverursachung den Tod des Geschädigten zur Folge hatte) gesondertes Augenmerk gewidmet.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/650

11.10.2011
Heft 18/2011
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.