Thema

"Rettung" einer missbräuchlichen AGB-Klausel aufgrund eines abweichenden natürlichen Konsenses?

Univ.-Ass. (post doc) Dr. Marco Scharmer, B.A. / Univ.-Ass. Mag. Tobias Tonini

Anmerkungen zu 4 Ob 4/23a = Zak 2025/52, 33

Dem Individualverfahren zu OGH 4 Ob 4/23a lag ein Fremdwährungskreditvertrag zugrunde, dessen Zinsgleitklausel eine Aufrundung auf volle 0,125 Prozentpunkte vorsah. Die Bank nahm jedoch - entgegen dem Wortlaut der Klausel - über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg eine kaufmännische Rundung der Zinsen vor. Aufgrund dieses nachträglichen Parteiverhaltens legte der 4. Senat die Klausel im Sinne einer kaufmännischen Rundung aus und verneinte einen Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/39

03.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Marco Scharmer

Univ.-Ass. (post doc) Dr. Marco Scharmer, B.A., ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) sowie der wohnrechtlichen blätter (wobl). Seine Forschungsschwerpunkte liegen insb im allgemeinen Zivilrecht, im Bau(vertrags)recht sowie im Wohn- und Immobilienrecht.

Tobias Tonini

Mag. Tobias Tonini ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.