Anmerkungen zu 4 Ob 4/23a = Zak 2025/52, 33
Dem Individualverfahren zu OGH 4 Ob 4/23a lag ein Fremdwährungskreditvertrag zugrunde, dessen Zinsgleitklausel eine Aufrundung auf volle 0,125 Prozentpunkte vorsah. Die Bank nahm jedoch - entgegen dem Wortlaut der Klausel - über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg eine kaufmännische Rundung der Zinsen vor. Aufgrund dieses nachträglichen Parteiverhaltens legte der 4. Senat die Klausel im Sinne einer kaufmännischen Rundung aus und verneinte einen Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.