Die VO (EG) 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie die VO (EG) 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen haben in den letzten Jahren für eine intensive Tätigkeit des EuGH gesorgt. Insb die lückenhaften Regelungen der Fluggäste-VO 261/2004 warfen zahlreiche Fragen auf. Eine Revision der Verordnungen ist daher jedenfalls begrüßenswert, zumal es sich bei den ergangenen Entscheidungen um punktuelle, auf den Einzelfall abstellende Lösungen handelt und es diese nun in allgemein anwendbare Regelungen zu überführen gilt. Besondere Bedeutung kommt im Entwurf der Klärung des Verhältnisses zwischen Annullierung und großer Verspätung oder auch der Klarstellung zu, welche Ereignisse unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" fallen.
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