Am 16. 4. 2024 wurde im ABl die Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren ("strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung") veröffentlicht. Die Richtlinie, die Regelungen zum Schutz vor "SLAPP-Klagen" enthält, muss bis 7. 5. 2026 in das nationale Recht umgesetzt werden.
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