Aktuelles / Europäisches Aufsichtsrecht

Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (EK) betreffend Verfahrungsregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor

bearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger, Finanzmarktaufsichtsbehörde

Die EK veröffentlichte am 12. September 2006 einen Vorschlag, die aufsichtsrechtlichen Verfahren zur Bewertung geplanter Fusionen und Übernahmen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor zu straffen. Dazu sollen die Richtlinien 92/49/EWG (Dritte Schadenversicherungsrichtlinie), 2002/83/EG (konsolidierte Lebensversicherungsrichtlinie), 2004/39/EG (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), 2005/68/EG (Rückversicherungsrichtlinie) und 2006/48/EG (Eigenkapitalrichtlinie für Banken) geändert werden. Nach Ansicht der EK könnten die Aufsichtsbehörden nach den bestehenden EU-Regeln geplante Fusionen und Übernahmen blockieren, wenn sie zur Auffassung gelangen, dass die „solide und umsichtige Führung“ des zu übernehmenden Unternehmens dadurch gefährdet werden könnte.

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Artikel-Nr.
ZFR 2006/53

20.12.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.