Am 6. 6. 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) einen Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen.1 Der Entwurf soll ein einheitliches Krisenmanagement für europäische Kreditinstitute und (bestimmte) Wertpapierfirmen schaffen.
Dieser Beitrag unternimmt den Versuch, die Präventiv- und Sanierungsmaßnahmen einer ersten rechtlichen Analyse zu unterziehen. Dabei zeigen sich va grundrechtliche Bedenken ob der massiven Eingriffsbefugnisse in finanziell gesunde Institute. Zudem wurde dem Proportionalitätsprinzip bislang zu wenig Beachtung geschenkt. Weiters werden aufsichtsbehördliche Sanierungsmaßnahmen bzw -befugnisse an sehr unkonkrete Auslösungstatbestände geknüpft, was der Rechtssicherheit abträglich ist. Fragen rund um die Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen können wegen Platzmangel erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.2
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