Internet-Service-Provider (ISP) und Betreiber von Domain-Name-Servern (DNS) begeben sich auf wettbewerbsrechtlich gefährliches Terrain, wenn ihre Kunden oder Registranten Glücksspiele im Internet veranstalten. Nach der Rechtsprechung ist bereits bei grober Prüfung die Wettbewerbswidrigkeit solcher Veranstaltungen nach österreichischem Recht zu erkennen. Zum Allgemeingut gehört nämlich, dass Glücksspiele genehmigungsbedürftig sind, wenn sie nicht von einer staatlichen Glücksspielmonopol-Gesellschaft betrieben werden. ISP und DNS können als Störer mithaften.
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