Literaturübersicht / Schuldrecht

Riepl, Die Verweigerung der Mangelbehebung durch den Werkunternehmer, immolex 2019, 395.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Autor legt § 932 Abs 4 ABGB dahin aus, dass der Werkunternehmer die Mängelbehebung nicht nur bei Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes, sondern auch aus anderen berechtigten Gründen ablehnen darf. Als Gründe nennt er beispielhaft ein Verhalten des Bestellers, das einen weiteren Kontakt unzumutbar macht, den Antritt des Ruhestandes durch den Werkunternehmer oder die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung. Die berechtigte Verweigerung führe dazu, dass der Besteller nur noch die sekundären Gewährleistungsbehelfe geltend machen bzw den Ersatz jener Kosten verlangen könne, die für die Verbesserung durch einen Dritten erforderlich sind. Da kein Leistungsverweigerungsrecht mehr bestehe, sei der Besteller bezüglich der Werklohnforderungen auf die aufrechnungsweise Geltendmachung von Gegenforderungen (etwa des Kostenersatzanspruchs) beschränkt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2020/28

15.01.2020
Heft 1/2020