Fachliteratur

Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht. Herausgegeben von Benjamin Kneihs und Georg Lienbacher. Redaktion: Katharina Jungwirth und Rebekka Redwitz. Verlag Österreich, Wien. Loseblatt-Ausgabe. 13. Lieferung, 2014, 408 Seiten, € 148,-; 14. Lieferung, 2014, 584 Seiten, € 229,-.

Bearbeiter: Peter Pernthaler

Die 13. Lieferung enthält neben Austauschseiten zur Titelei und zum Sachverzeichnis neue Beiträge zum B-VG, zu den Grundrechten und zum Verbotsgesetz 1947.

Die Erläuterungen zu Art 11 Abs 5 B-VG (Christian F. Schneider) behandeln die dort geregelte Bedarfskompetenz zur Festlegung einheitlicher Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe. Die sehr spezielle Umweltschutzkompetenz des Bundes ist nur vor dem Hintergrund der Landeskompetenz zur Luftreinhaltung für Heizungsanlagen verständlich (Ausnahme von Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG; vgl Peter Bußjäger, Was bedeutet "Luftreinhaltung, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder für Heizungsanlagen"? ZfV 1996, 521). Allerdings beziehen sich die hier zu regelnden Emissionsgrenzwerte nicht nur auf die Luftreinhaltung, sondern auf alle anderen Kompetenzen des Bundes und der Länder, in welchen Emissionsgrenzwerte eine Rolle spielen (Rz 7 f). Der Autor erörtert das Wesen der hier gegebenen Bedarfskompetenz an Hand der (uneinheitlichen) Lehre und Rechtsprechung und schließt sich der objektiven Bedarfsdefinition an (Rz 5). Nicht klar wird aus den sehr fachkundigen Erläuterungen, ob dieser sehr speziellen Bundeskompetenz neben den umfassenden allgemeinen Bundeskompetenzen der Luftreinhaltung und der Regelung der Immissionsgrenzwerte (Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG) überhaupt noch eine praktische Bedeutung zukommt, weil es offenbar bis heute keine darauf gestützte bundesgesetzliche Regelung gibt.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/11

04.04.2017
Heft 1/2017