Thema

Risikotragung für COVID-19 in Absatzketten - eine erste Annäherung

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch

Ein wesentliches Element unserer modernen Wirtschaft sind Absatzketten: Der Produzent erzeugt Waren und liefert sie - direkt oder über Zwischenhändler - an den Letztverkäufer, der diese dann an den Endkunden vertreibt. Durch die aktuellen COVID-19-Maßnahmen, insb das mit der Verordnung BGBl II 2020/96 für zahlreiche Branchen verfügte Betretungsverbot der Kundenbereiche von Betriebsstätten, ist der Vertrieb zwischen Letztverkäufer und Endkunden bis auf weiteres zum Erliegen gekommen. Welche Auswirkungen hat dies auf den (Warenbezugs-)Vertrag, der zuvor zwischen dem Produzenten (bzw dem Zwischenhändler) und dem Letztverkäufer geschlossen wurde?

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Artikel-Nr.
Zak 2020/189

08.04.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.