Wer haftet für den durch missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte im Fernabsatz verursachten Schaden? Das Vertragsunternehmen (Händler) oder die Kreditkartengesellschaft (Emittent)? Diese Frage wird in Österreich und Deutschland weiterhin divergierend beantwortet: In Österreich ist die Haftungsüberwälzung in AGB auf den Händler gängige Praxis. In Deutschland ist man hingegen der Auffassung, eine generelle Überwälzung des Missbrauchsrisikos in AGB benachteilige das Vertragsunternehmen unangemessen.
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