Aktuelles / Versicherungsrecht

Rom I- und Rom II-Verordnung bedingen IPRG-Novelle, Änderungen des VAG sowie Aufhebung des Bundesgesetzes über internationales Versicherungsvertragsrecht

Bearbeiter: Dr. Bernd Fletzberger

Die Verordnung (EG) 2008/593 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung), wird mit 17. Dezember 2009 in Kraft treten und damit das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ), dem Österreich mit Übereinkommen vom 29. November 1996 beigetreten ist (BGBl III 1998/166), sowie das Bundesgesetz über internationales Versicherungsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl 1993/89, ersetzen. Weiters ist die Verordnung (EG) 2007/864 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) bereits mit 11. Jänner 2009 in Kraft getreten. Sie ersetzt die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG).

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/133

16.10.2009
Heft 5/2009
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.