Aktuelles

Routinemäßige Änderung der CRR-Begleitverordnung

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Wie bereits in den vergangenen Jahren1 hat die FMA auch im Jahr 2023 die auf § 21b Abs 1 BWG beruhende CRR-Begleitverordnung 2021 (CRR-BV 2021) routinemäßig angepasst.2 Inhaltlich wurde die im Rahmen des § 2 CRR-BV 2021 vorgesehene Vorabgenehmigung für die Rückzahlung von gekündigten Genossenschaftsanteilen gem Art 77 f CRR entsprechend der bisherigen FMA-Verwaltungspraxis um ein weiteres Jahr verlängert. Dementsprechend hat die FMA in § 2 Abs 1, 2 und 4 CRR-BV 2021 einige datumsmäßige Angaben angepasst.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2023/283

13.12.2023
Heft 12/2023