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RTS zur Abwicklungsdisziplin gemäß CSDR: Verschiebung des Inkrafttretens

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der DelVO (EU) 2018/1229 der Kom werden Maßnahmen implementiert, anhand derer dem Scheitern von Abwicklungen vorgebeugt und entgegengewirkt und die Abwicklungsdisziplin gefördert werden soll. Diese Maßnahmen umfassen etwa die Überwachung gescheiterter Abwicklungen sowie den Einzug und die Ausschüttung von Geldbußen für gescheiterte Abwicklungen. Auch die Einzelheiten des Eindeckungsvorgangs werden durch diese DelVO, die auf Art 6 Abs 5 und Art 7 Abs 15 der VO (EU) 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 7. 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der EU und über Zentralverwahrer (CSD-Verordnung bzw CSDR) beruht, geregelt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/41

25.02.2021
Heft 2/2021