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RTS zur MiCAR: Vor- und Nachhandelstransparenz durch Betreiber von Krypto-Plattformen

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit dem RTS DelVO 2025/416 vom 29. 11. 2024 hat die Kom bereits Inhalt und Format von Auftragsbuchaufzeichnungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, festgelegt.1 Diese DelVO fußt auf Art 76 Abs 16 UAbs 3 MiCAR. Auf derselben Rechtsgrundlage hat die Kom am 28. 11. 2024 auch den RTS DelVO 2025/417 zur Ergänzung der MiCAR durch RTS "zur Präzisierung der Art der Darstellung von Daten zur Transparenz durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben", erlassen, die nunmehr am 14. 3. 2025 im ABl kundgemacht wurde.

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Artikel-Nr.
ZFR 2025/79

29.04.2025
Heft 4/2025