Thema

Rückforderung des überzahlten Mietzinses bei einer Mietzinsminderung: § 1431 oder § 1435 ABGB?

RA Dr. Reinhard Pesek

Die Rsp zieht für bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche, die aus einer Mietzinsminderung iSd § 1096 ABGB resultieren, stets die Kondiktion nach § 1431 ABGB heran. Der folgende Beitrag arbeitet heraus, dass eine Differenzierung geboten und ein im Voraus geleisteter Mietzins mit der Kondiktion nach § 1435 ABGB rückforderbar ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2021/147

31.03.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Reinhard Pesek

Dr. Reinhard Pesek ist Rechtsanwalt und Junior Partner bei FSM Rechtsanwälte in Wien und war davor ua Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.