In aller Kürze

Rücktrittsrecht beim Matratzenkauf im Fernabsatz

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Versiegelte Waren, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sind gem Art 16 lit e Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz ausgenommen (siehe auch § 18 Abs 1 Z 5 FAGG). Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-681/17, slewo/Ledowski fällt eine in Schutzfolie gelieferte Matratze nicht unter diese Ausnahme.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/182

09.04.2019
Heft 6/2019