Aktuelles / Wertpapieraufsichtsrecht

Rundschreiben betreffend aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch vertraglich gebundene Vermittler und Finanzdienstleistungsassistenten nach WAG 2007

bearbeitet von Univ.-Ass. Dr. Nicolas Raschauer / Mag. Magdalena Ortner / Mag. Roland Dämon

Am 1. 11. 2007 ist das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) in Kraft getreten, welches die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in innerstaatliches Recht umsetzt. Im Zuge dieser gesetzlichen Neuerung wurde ua das Regime betreffend Hilfspersonen der einzelnen Rechtsträger iSd WAG 2007 (Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen etc; vgl im Einzelnen § 15 Abs 1 WAG 2007) neu geregelt. Der freie Mitarbeiter iSd § 19 Abs 2a WAG alt gehört der Vergangenheit an. Nunmehr können unter bestimmten gesetzlich definierten Voraussetzungen einerseits Finanzdienstleistungsassistenten und andererseits vertraglich gebundene Vermittler als unselbstständige Hilfspersonen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen verwendet werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/124

14.12.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.