Am 1. 11. 2007 ist das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) in Kraft getreten, welches die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in innerstaatliches Recht umsetzt. Im Zuge dieser gesetzlichen Neuerung wurde ua das Regime betreffend Hilfspersonen der einzelnen Rechtsträger iSd WAG 2007 (Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen etc; vgl im Einzelnen § 15 Abs 1 WAG 2007) neu geregelt. Der freie Mitarbeiter iSd § 19 Abs 2a WAG alt gehört der Vergangenheit an. Nunmehr können unter bestimmten gesetzlich definierten Voraussetzungen einerseits Finanzdienstleistungsassistenten und andererseits vertraglich gebundene Vermittler als unselbstständige Hilfspersonen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen verwendet werden.
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